Kommission E

Zuletzt aktualisiert am: 05.06.2021

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Definition

Bei der Kommission E bezeichnet handelt es sich um eine selbstständige, wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel. Diese Kommission hat ihren Sitz bei dem Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Kommission E war interdisziplinär ­zusammengesetzt und besteht aus ­Ärzten, Apothekern, Pharmakologen, Toxikologen, Biostatistikern und auch Patientenvertretern. Die Mitglieder wurden alle drei Jahre von Verbänden der Fachrichtung vorgeschlagen und vom Bundesgesundheitsministerium benannt. Eine richtungweisende Aufgabe der Kommission E war die Erarbeitung von Monographien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit pflanzlicher Arzneidrogen (s. u. Kommission E Monographien)

Weiterführende Artikel (1)

Kommission E Monographien;
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