DAC

Autoren: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer, Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 15.04.2024

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Synonym(e)

Deutscher Arzneimittel-Codex

Definition

Deutscher Arzneimittel-Codex = allg. akzeptiertes Standardwerk, dessen Monographien vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anerkannt werden und für die Zulassung von Fertigarzneimitteln herangezogen werden.

Allgemeine Information

  • Zur Herstellung von Arzneimitteln erforderliche Ausgangsstoffe müssen hinsichtlich ihrer Qualität strenge Normen erfüllen. Die Forderungen an Identität, Reinheit und Gehalt sind vor allem im amtlichen Arzneibuch enthalten. Probleme bereitet in der Apothekenpraxis allerdings die Prüfung von Stoffen, die im Europäischen Arzneibuch ( Ph. Eur.) oder im Deutschen Arzneibuch ( DAB) nicht beschrieben sind. Um diese Lücke zu schließen, hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Jahre 1967 die Herausgabe eines Ergänzungsbuches zum Arzneibuch beschlossen, deren erste Ausgabe 1972 unter dem Titel "Deutscher Arzneimittel-Codex" (DAC) erschien. Die Monographien werden von der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex in enger Kooperation mit einem eigenen Prüflaboratorium erarbeitet. Der Verordnungsgeber hat die Funktion des DAC als Ergänzungsbuch zum Arzneibuch anerkannt und schreibt den Codex in § 5 Apothekenbetriebsordnung als Pflichtliteratur für jede Apotheke vor.
  • Der DAC enthält derzeit mehr als 300 Monographien für Arzneistoffe, Hilfsstoffe, pflanzliche Drogen und Zubereitungen. Die Vorschriften sind nach den Vorgaben des amtlichen Arzneibuches aufgebaut. Es wird darauf geachtet, dass zumindest der Identitätsnachweis in jedem normal ausgerüsteten Apothekenlaboratorium durchgeführt werden kann. Eine Sammlung von Vorschriften für die rezepturmäßige Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke sind als Teil des DAC in dem "Neuen Rezeptur-Formularium" ( NRF) zusammengefasst, s.a.u. Richtkonzentrationen für dermatologische Arzneistoffe.
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