18.09.2026

Die 11 wichtigsten Schritte zur eigenen Praxis

Der Weg zur eigenen Praxis ist voller Hürden. Unsere Autorin kennt sie aus eigener Erfahrung. Hier verrät sie, worauf es bei der Niederlassung ankommt.

Das Medizinstudium beginnt mit einem großen Versprechen: Man werde lernen, Krankheiten zu verstehen, Leiden zu lindern und Menschen zu heilen. Zunächst jedoch lernt man vor allem eines: Wissen anzuhäufen, Wissen über Wissen – detailreich, systematisch und häufig weit entfernt von jenen Menschen, um die es später einmal gehen soll.

Man lernt Stoffwechselwege, anatomische Verästelungen, Rezeptoren, Enzyme und seltene Syndrome kennen. Nicht unbedingt, weil man ihre Bedeutung bereits verstanden hätte, sondern weil sie Prüfungsstoff sein könnten. Das Studium wird so zu einem jahrelangen Hindernislauf, bei dem es vor allem darauf ankommt, die Examina möglichst ungeschoren zu überstehen. Was nach der Prüfung noch im Gedächtnis bleibt, gilt als erfreulicher Kollateralgewinn.

Dann beginnt die Assistenzzeit – und mit ihr das eigentliche Krankenhausleben. Nun trifft das mühsam erworbene Wissen auf eine kühle Wirklichkeit, die sich nur bedingt an Lehrbücher hält. Patienten präsentieren keine Multiple-Choice-Fragen, Krankheitsbilder erscheinen selten vollständig, und Laborwerte setzen ihre Kreuze grundsätzlich an der falschen Stelle.

Und dennoch wird in diesen Jahren tatsächlich das ärztliche Handwerk erlernt. Man lernt, Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen, Verantwortung zu übernehmen und Unsicherheit auszuhalten. Man erlebt, dass Krankheiten nicht nur Organe, sondern ganze Biografien verändern. Und irgendwann versteht man, dass ärztliche Kompetenz nicht allein aus Wissen besteht, sondern ebenso aus Erfahrung, Aufmerksamkeit, Urteilskraft und der Fähigkeit, einen Patienten empathisch zu begreifen.

Nach Jahren der Weiterbildung ist es schließlich geschafft. Die Facharztprüfung ist bestanden, die hierarchische Bewährungsprobe überstanden, und erstmals scheint ein selbstbestimmtes ärztliches Leben in greifbarer Nähe.

Dann folgt die Ernüchterung. Wer sich niederlassen möchte, muss zunächst einen freien Praxissitz finden.

Plötzlich geht es nicht mehr um Diagnosen und Therapien, sondern um Bedarfsplanung, Zulassungsausschüsse, Versorgungsgebiete, Praxisbewertungen, Mietverträge, Bankgespräche und Investitionspläne. Der Arzt, der soeben noch glaubte, medizinisch einigermaßen gerüstet zu sein, findet sich unvermittelt auf einem Markt wieder, dessen Regeln ihm niemand erklärt hat.


Aber lassen wir das Theoretisieren und fragen eine Ärztin, Frau Dr. Katja König, die ihre Niederlassungsängste von vor drei Jahren heute noch hautnah verspürt.


Der Countdown läuft. In wenigen Tagen starten wir ein neues digitales Talk-Format – und wir freuen uns, wenn Sie dabei sind. Mit dem Praxiskompass von Altmeyers Enzyklopädie erhalten Ärztinnen und Ärzte konkrete Antworten auf wichtige Fragen des Berufsalltags. Erfahrene Expertinnen und Experten geben live praxisnahe Tipps. Seien Sie bei der Premiere am 30. September um 15 Uhr dabei und melden Sie sich jetzt an. Ein Klick genügt. 


Mein Weg in die Niederlassung und zur eigenen Praxis 
(Dr. med. Katja König/Arnsberg NRW)


Mein Weg in die Niederlassung war lang und verschlungen. Über Jahre verlor ich mich im Dickicht von Klinikstellen, den täglichen Fallstricken der Kindererziehung und Teilzeitstellen, bis ich schließlich in der ambulanten Versorgung, angestellt auf einem Kassensitz, angekommen war und letztendlich immer noch nicht wusste, ob ich den Sprung in die Selbständigkeit wagen sollte.

Zu den Gründen, warum ich mich jahrelang nicht dazu durchringen konnte, gehörten vor allem mangelnde Informationen und Angst: Kann ich das? Schaffe ich das? Das Thema eigene Praxis war für mich ein Buch mit sieben Siegeln und deutlich mehr als ein böhmisches Dorf.

Meine 11-Punkte-Skala auf dem Weg zur eigenen Praxis

Damit es Ihnen nicht ebenso geht, möchte ich Ihnen diese kleine, westfälisch-pragmatische und selbst er- und gelebte Anleitung mit auf den Weg geben. Ich musste mir seinerzeit die Informationen aus allen möglichen Ecken zusammensuchen, denn keine Checkliste war vollständig, manches schnappte man nur zufällig auf.


Wenn Sie wissen wollen, was auf Sie zukommt, werden Sie rasch den roten Faden finden, der Sie durch den scheinbar undurchdringlichen Dschungel der Niederlassung führt.

Seien Sie mutig, wagen Sie diesen Schritt. Er wird Ihnen möglicherweise eine höhere berufliche Zufriedenheit verschaffen, so dass es hoffentlich auch in 30 Jahren noch inhabergeführte Praxen gibt – neben dem zunehmenden Trend zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) und einer fragwürdigen Renaissance von Polikliniken.

1. Wie und wo suchen Sie eigentlich Ihre zukünftige Praxis?

  • An welchem Ort soll Ihre Praxis sein?
  • Wollen Sie eine Einzelpraxis übernehmen oder sich in eine bestehende Gemeinschaftspraxis einkaufen?
  • Oder haben Sie einen Kollegen zur Hand, mit dem Sie gerne gemeinsam eine Praxis übernehmen würden?

Wenn Sie noch in der Klinik tätig sind und bei der örtlichen KV noch nicht registriert, können Sie sich bei der KV Ihres Bezirks als „Praxis-suchend“ melden und erhalten dann monatlich aktuelle Informationen über freie Sitze.

Aber Achtung: Sie erfahren lediglich, in welchem Kreis sich die ausgeschriebene Praxis befindet, über den genauen Ort erteilt die KV keine Information. Sie müssen insofern die KV anschreiben und sich auf diesen Sitz bewerben, die Bewerbung wird dann an den Praxisinhaber weitergeleitet, welcher mit Ihnen in Kontakt treten wird. Wenn der Standort nicht Ihren Vorstellungen entspricht oder zu weit entfernt ist, können Sie von der Bewerbung zurücktreten. Ansonsten finden die weiteren Verhandlungen zunächst mit dem Praxisinhaber statt.

Die Frage, ob man sich in einer Einzelpraxis niederlässt oder mit anderen Kollegen zusammentut, will gut überlegt sein. Beides hat Vor- und Nachteile. Als Einzelkämpfer sind Sie für alles zuständig, vom Klopapier bis zur Personalplanung. Andererseits haben Sie die freie Möglichkeit der Gestaltung, Sie müssen sich mit niemandem einigen, wie Sie die Praxis führen und wie Sie Ihr Geld einsetzen.

Die Assoziation mit Kollegen (hier gibt es die unterschiedlichen Modelle der Gemeinschaftspraxis und der Praxisgemeinschaft) erleichtert die Aufteilung der Verantwortung, ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn man gut auf beruflicher und menschlicher Ebene harmoniert und auch ein ähnliches Freizeitbedürfnis hat. Ansonsten droht nach einiger Zeit die Trennung. Diese ist bei einer Gemeinschaftspraxis ähnlich aufwendig und kostspielig wie bei einer Ehescheidung. 

Bei der Auswahl der passenden Praxis ist natürlich der Standort eine entscheidende Frage.

  • Wo liegt die Praxis, ist sie für mich gut erreichbar?
  • Wie setzt sich das Patientenklientel zusammen?
  • Was ist mit der Parkplatzsituation für meine Patienten?

Sie haben auch die Möglichkeit, den Praxissitz zu verlegen, wenn Ihnen Standort und Räumlichkeiten nicht zusagen. Dies muss jedoch im Vorfeld von der KV genehmigt werden.


Wenn Sie die Praxis gefunden haben, die für Sie in Frage kommt, dann folgt als nächstes: 

2. Die Verhandlungsphase: Hier vorab ein Tipp: Nehmen Sie einen erfahrenen, professionellen Praxisberater ins Boot, der schon erfolgreich Praxisübernahmen gewuppt hat und Sie an die Hand nimmt, um Sie durch den Dschungel der Übernahme zu führen. Das Geld, das Sie hierfür ausgeben, ist gut investiert!

Er/sie wird Sie vor allen Dingen zunächst in den finanziellen Fragestellungen beraten. Sie schauen sich gemeinsam die Praxis an.

  • In welchem Zustand ist das Inventar?
  • Müssen größere Renovierungen stattfinden?
  • In welchem Zustand sind die technischen Geräte?
  • Stehen hier größere Investitionen an?
  • Wie ist die Scheinzahl (= Anzahl der Kassen-Fallzahlen pro Quartal)?
  • Wie sehen die Privateinnahmen aus?
  • Wie steht es insgesamt um Betriebseinnahmen und -ausgaben?
  • Welches Personal ist vorhanden? (Achtung: Achten Sie auf versteckte MFAs in Elternzeit). Müssen Sie eventuell neues Personal einstellen?

Der Praxisinhaber muss die KV-Abrechnungen der vergangenen drei Jahre vorlegen sowie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Ihr Praxisberater wird diese für Sie interpretieren. Sie selbst werden wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage sein, eine KV-Abrechnung zu lesen und zu verstehen.

Sie haben wahrscheinlich auch von Abrechnung noch keinen blassen Schimmer. Ihr Berater wird dies für Sie übernehmen und eine Einschätzung abgeben, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist. Wenn nicht, wird gefeilscht wie auf dem Basar nach dem Motto:

Er/Sie will verkaufen, Sie wollen kaufen!

Wenn sich schließlich alle handelseinig geworden sind, ist als Nächstes die Frage der Finanzierung zu klären. Der Praxisberater vermittelt den Kontakt zur Bank oder Sie selbst nehmen Kontakt zu einer Bank auf und verhandeln über die Konditionen des Kredits. Die Kreditzinsen sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.


3. Der Praxisstandort: Zunächst sollten Sie Ihren künftigen Vermieter kennenlernen. Dann geht es um die Konditionen des Mietvertrags. Üblich ist eine Bindung für mehrere Jahre, damit Sie nicht plötzlich auf die Straße gesetzt werden können. Wenn Sie eine Praxis in einer eigenen Immobilie betreiben möchten, beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater. Hier gibt es böse Steuerfallen, in die man tappen kann.

4. Mieten oder Kauf von Praxisräumen?  Zu diesem Punkt gibt es ernstzunehmende Vor- und Nachteile.

4.1. Ich miete Praxisräume
4.1.1 Vorteile der Miete:

  • Geringere Anfangsinvestition: Kein hoher Kreditbedarf, dadurch mehr finanzielle Flexibilität beim Start.
  • Weniger Risiko: Keine langfristige Bindung an eine Immobilie, die sich möglicherweise später als ungünstig erweist.
  • Flexibilität: Einfacherer Standortwechsel bei Veränderungen (z. B. Patientenstruktur, Konkurrenz, persönliche Lebensplanung).
  • Planbare Kosten: Miete ist kalkulierbar und unabhängig von Zinsentwicklungen oder Immobilienwerten. Die Mietkosten können im Rahmen der Praxisausgaben steuerlich abgesetzt werden.

4.1.2. Nachteile der Miete:

  • Keine Vermögensbildung: Die gezahlte Miete fließt vollständig an den Vermieter.
  • Abhängigkeit vom Vermieter: Mieterhöhungen, Kündigungsrisiken oder Einschränkungen bei Umbauten.
  • Langfristig oft teurer: Über viele Jahre kann die Summe der Mieten den Kaufpreis übersteigen. 

4.2. Ich kaufe bzw. finanziere eine Praxis (Kreditlaufzeit variabel je nach Mut und Geldbeutel)
4.2.1 Vorteile:

  • Vermögensaufbau: Die Immobilie gehört am Ende (teilweise oder vollständig) dem Praxisinhaber.
  • Stabilität: Schutz vor Mietsteigerungen und mehr Kontrolle über die eigenen Räume.
  • Gestaltungsfreiheit: Umbauten und Anpassungen sind leichter möglich.
  • Altersvorsorge: Die Immobilie kann später verkauft oder vermietet werden.

4.2.2 Nachteile:

Hohe Anfangsbelastung: Eigenkapital und Kreditaufnahme sind erforderlich.

Langfristige Bindung: Typische Kreditlaufzeiten von 10–25 Jahren schränken Flexibilität ein.

Zinsrisiko: Steigende Zinsen können die Finanzierung deutlich verteuern.

Unternehmerisches Risiko: Die Immobilie bleibt auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestehen.


5. Welche Versicherungen benötigen Sie? Praxisausfall- und -inventarversicherung sind wichtig. Wie sieht’s mit privater Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Eine berufliche und private Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls sinnvoll. Möglicherweise verlangt die kreditgebende Bank auch den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung.

6. Praxisübernahmevertrag und KV-Antrag: Als nächstes muss ein Rechtsanwalt kontaktiert werden, um einen Praxisübernahmevertrag auszuarbeiten. Darin wird unter anderem der Kaufpreis geregelt, eine Inventarliste der Praxis aufgenommen und ein Personalverzeichnis. Ferner werden zahlreiche juristische Vorgänge geregelt, bei denen der Teufel im Detail steckt, wie zum Beispiel der Umgang mit alten Patientenakten.

Schließlich müssen Sie bei der KV einen offiziellen Antrag auf Übernahme des Kassensitzes stellen. Hierzu sind diverse Dokumente einzureichen wie z.B. der ausgearbeitete Kaufvertrag, und natürlich ist auch eine ordentliche Gebühr (> 200,- EUR) zu bezahlen.

Und dann heißt es: warten. Denn über die Verteilung von Kassensitzen entscheidet der jeweilige Zulassungsausschuss, und dieser tagt lediglich in größeren Abständen. Die ganze Geschichte kann sich locker ein halbes Jahr hinziehen. Diese Zeit sollten Sie nutzen für Vorbereitungen.


7. Die gute Vorbereitung:  Wenn Sie noch in der Klinik arbeiten, sollten Sie jetzt zusehen, sich im ambulanten Bereich schon einmal einzuarbeiten. Zumindest eine Hospitation sollte stattfinden, denn zwischen Klinik und Praxis klaffen Welten. Vielleicht können Sie auch schon angestellt auf einem Kassensitz arbeiten.

Sie müssen sich auch mit dem Praxisinhaber einigen, in welcher Form die Übernahme erfolgen wird. Ist es ein klarer Schnitt, bei dem der Inhaber die Tür abschließt, den Staffelstab übergibt und Sie starten am nächsten Tag? Oder haben Sie sich auf ein Modell geeinigt, bei dem Sie noch parallel eine Weile nebeneinander her arbeiten und der Praxisinhaber als Ihr Angestellter fungiert oder umgekehrt? Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die man sich gut überlegen sollte.

Niederlassungsseminare-Abrechnungen: Die KVen bieten regelmäßig Niederlassungsseminare zu diversen Themen der Niederlassung an, die man unbedingt im Vorfeld besuchen sollte. Leider werden kaum Abrechnungsseminare angeboten. Es wird mir ein ewiges Rätsel bleiben, warum hier die Ärztekammern und KVen ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen und bereits im Vorfeld für Niederlassungswillige fachspezifische Abrechnungsseminare in EBM und GOÄ anbieten, während MFAs dies bereits in ihrer Ausbildung lernen.

Erst einige Zeit nach dem Praxisstart erhält man von der KV das Angebot für eine spezielle EBM-Fortbildung im eigenen Fachgebiet, und auch die erste Quartalsabrechnung wird gemeinsam besprochen. Bis dahin müssen Sie sich selbst durchwursteln beziehungsweise sind auf die Kenntnisse Ihrer MFAs angewiesen.

Die KV stellt Ihnen jedoch für zwei Jahre einen Paten zur Seite, der für Sie zuständig ist, und im Service-Center sitzen freundliche Menschen, die Ihnen weiterhelfen. Versuchen Sie möglichst schon im Vorfeld, sich gängige Leistungsziffern Ihres Fachgebietes anzueignen. Sehr hilfreich sind auch in der Praxis-Software hinterlegte häufige Ziffern-Kombinationen.

Die privaten Abrechnungsstellen bieten auch immer wieder GOÄ-Seminare an, in denen man Kenntnisse zur Privatabrechnung erwerben kann. Sie sollten sich jetzt auch überlegen, ob Sie Ihre Privatabrechnung selbst durchführen oder einer Abrechnungsstelle übergeben möchten.

Letzteres hat einige Vorteile. Die Kosten muss man gegenrechnen den Zeitaufwand, den eine MFA kostet, die sich damit beschäftigt. Sie müssen regelmäßig Ihr Konto selbst überwachen und Zahlungseingänge überprüfen und sich mit dem lästigen Thema Mahnungen beschäftigen. All das nehmen Ihnen die Abrechnungsstellen ab.
Ein dringlicher Rat:

Überlassen Sie langfristig nicht die Abrechnung Ihren Mitarbeitern.

Lernen Sie die Leistungsziffern, geben Sie selbst Ihre Ziffern ein, behalten Sie den Überblick. Abrechnung ist Chefsache!

Falls Sie noch keinen haben, suchen Sie sich einen guten Steuerberater (auch hier ist der Praxisberater behilflich), der die Buchhaltung für die Praxis übernimmt und Ihre wirtschaftliche Beratung sowie Steuerangelegenheiten.
Informieren Sie sich, ob es in Ihrem Fachgebiet spezielle Abrechnungsqualifikationen gibt, z.B. Ultraschall, die Sie haben sollten.

Sie müssen rechtzeitig bei der KV beantragt werden. Selbst, wenn Sie bereits angestellt im ambulanten Bereich tätig waren und Abrechnungsgenehmigungen haben, müssen diese nun leider neu beantragt werden.

Überlegen Sie, welche IGEL-Leistungen Sie anbieten möchten und für welchen Preis und bereiten Sie Rechnungen und Einverständniserklärungen vor.

8. Das Zulassungsverfahren: Dieser Teil ist der unangenehmste und erfordert starke Nerven. Da es sich bei der Ausschreibung eines Kassensitzes um ein öffentlich-rechtliches Verfahren handelt, hat jeder Bewerber grundsätzlich das Recht, berücksichtigt zu werden, unabhängig davon, ob Sie sich mit dem Praxisinhaber einig sind.

Hier hat jedoch jede KV ihre eigenen Spielregeln, über die man sich informieren sollte! Theoretisch ist es möglich, dass wenige Tage vor der Sitzung des Zulassungsausschusses noch ein Bewerber dazwischenfunken kann.

Der Praxisinhaber kann dann, wenn er den Bewerber nicht möchte und ihn nicht von der Bewerbung abbringen kann, die Ausschreibung zurückziehen und die Sache platzen lassen, dann beginnt das Verfahren von neuem.

Da Sie im Regelfall rechtzeitig Ihren Job gekündigt haben, um am Tag X die Praxis zu übernehmen, können Ihnen solche Gedanken die Nachtruhe rauben. Normalerweise passiert so etwas zwar nicht, jedoch bleibt es aufregend bis zum Schluss.

9. Die letzten Tage vor der Übernahme: Der Zulassungsausschuss hat Ihnen den Kassensitz zuerkannt, in Kürze geht es los? Herzlichen Glückwunsch, Sie haben die größten Hürden genommen!

Nun muss der bisherige Inhaber seine letzten Abrechnungen durchbringen, und die EDV muss auf den neuen Besitzer übertragen werden. Hier ist ein guter EDV-Berater vonnöten, der im Idealfall die Praxis schon kennt und den Sie übernehmen können. Für den Tag der Umschreibung bringen Sie sich Essen, Getränke und Sitzkissen mit, es dauert lange. Folgende Punkte gilt es zu beherzigen: 

Lernen Sie beizeiten das Personal kennen.

Bestehende Arbeitsverträge können einfach übernommen werden. Auf den Homepages der Ärztekammern finden sich Musterarbeitsverträge für MFAs und die aktuelle Tariftabelle.

Verträge für Strom und Telefon müssen umgeschrieben werden.

Zur komfortablen Abrechnung von IGEL-Einnahmen empfiehlt sich auch die Anschaffung bzw. Ummeldung eines EC-Kartenlesegerätes.

Bereiten Sie Datenschutzerklärungen für die Patienten vor.

Wenn Sie Patienten vom Vorgänger übernehmen, muss der Patient eine Erklärung unterschreiben, dass Sie Einsicht in seine Daten nehmen dürfen.

Zu Beginn werden Ihnen jede Menge Befunde von Patienten ins Haus flattern, die Sie noch nicht kennen und die Sie streng genommen gar nicht lesen dürften, bevor der Patient seine Einwilligung erteilt hat. Hier klaffen Theorie und Praxis deutlich auseinander. Wo kein Kläger ...


Bevor die eigentliche Arbeit beginnt, ein paar Worte zur wichtigsten Frage überhaupt: Woher kommen eigentlich meine Einnahmen? 

Das Jahr ist in vier Quartale aufgeteilt, und am Ende jedes Quartals schicken Sie Ihre Kassenabrechnung elektronisch verschlüsselt an die KV über das KV-Safenet-Portal. Den Zugang müssen Sie rechtzeitig bei der KV beantragen. Es gibt auch die Möglichkeit, das KV-Flexnet für den PC zu Hause zu erhalten.

In jeder Monatsmitte zahlt die KV eine Abschlagssumme, die sich bei Neustartern zunächst aus den Daten des Vorgängers und einer geschätzten Scheinzahl berechnet. Bis Ihre erste richtige Abrechnung vergütet wird, vergeht ein halbes Jahr. Sie sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass Sie in diesem halben Jahr mehr oder weniger auf Pump leben. Die KV-Abschlagszahlungen decken im Regelfall gerade einmal die laufenden Kosten.

Sie sollten entweder einen gut verdienenden (Ehe-)Partner im Rücken haben oder den Praxis-Kredit nach oben anpassen, so dass Sie in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Ihre Privat- und IGEL-Einnahmen kommen on top. Es empfiehlt sich, die Privatpatienten jeden Monat abzurechnen. Eine Verrechnungsstelle zahlt Ihnen gesammelt Geld jeweils zum Monatsende aus.
 

Nicht zu vergessen: die Steuervorauszahlung ans Finanzamt. Im dritten Quartalsmonat droht jeweils die Steuervorauszahlung ans Finanzamt. Ein guter Steuerberater passt diese flexibel an, sodass am Jahresende nicht der große Hammer droht.


10. Woran muss man noch denken?

  • Homepage: Lassen Sie eine gut gemachte Homepage erstellen, auf der Sie übersichtlich und ansprechend Ihre Praxis darstellen!
  • Digitales Terminbuchungssystem: Richten Sie ein digitales Terminbuchungssystem zur Entlastung Ihrer Mitarbeiter und Patienten ein.
  • Arbeitsschutzbegehung: Einmal im Jahr ist eine Arbeitsschutzbegehung und Unterweisung der Mitarbeiter vorgeschrieben. Man kann eine Firma beauftragen, die dies kompetent übernimmt. In Kleinbetrieben besteht auch die Möglichkeit, dies selbst nach Absolvierung einer Fortbildung durchzuführen, die von den Ärztekammern angeboten wird.
  • Betriebsärztliche Untersuchung: Alle drei Jahre müssen die Mitarbeiter betriebsärztlich untersucht werden. Die Mitarbeiter müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, dies übernimmt im Regelfall das Steuerbüro für Sie, wie auch die Anmeldung bei den einzelnen Krankenkassen.
  • Sicherheitstechnische Überprüfungen: Alle zwei Jahre steht eine sicherheitstechnische Überprüfung der Elektrogeräte an. Spezialgeräte wie Desinfektoren und Sterilisatoren müssen regelmäßig gewartet und einmal jährlich durch eine spezielle Firma validiert werden.
  • Brandschutz und Hygiene: Jährlich müssen die Mitarbeiter in Brandschutz und Hygiene unterwiesen werden. Die Anlage eines Hygieneordners ist Pflicht. Sie müssen Ihre Praxisübernahme bzw. Neugründung beim örtlichen Gesundheitsamt melden, hierfür gibt es ein Meldeformular auf der Homepage.
  • Qualitätsmanagementsystem: Binnen drei Jahren nach Praxisübernahme müssen Sie ein Qualitätsmanagementsystem etabliert haben. Sehr gute Hilfestellungen geben hierbei Fortbildungsveranstaltungen der KV zum Thema KPQM.
  • Sonstiges: Die Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden. Zu guter Letzt fordert auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Tribut. Denken Sie daher daran, sich online anzumelden.

11. Wenn Sie gestartet sind … läuft’s erst mal rumpelig. Gestehen Sie sich das zu. Machen Sie zeitnah eine Teambesprechung (und dann regelmäßig), um organisatorische Fragen zu klären.

Die meisten Patienten werden sich freuen, dass Sie die Praxis übernommen haben. Ein gewisser Teil wird Ihnen allerdings mit Misstrauen und Ablehnung begegnen, da die Dinge in der Vergangenheit „besser liefen und die IGEL-Leistungen viel preiswerter waren“. Einige Patienten werden die Praxis verlassen, lassen Sie sie ziehen und nehmen Sie es nicht persönlich. Dafür werden andere Patienten kommen, die sich freuen, von Ihnen aufgenommen zu werden.

Bewertungsportale: Ein Wort noch zur Geißel des niedergelassenen Arztes, nämlich Bewertungsportale à la Google. Die erste schlechte Bewertung wird so sicher kommen wie das Amen in der Kirche. Tragen Sie den Kopf aufrecht und liefern Sie eine angemessene Antwort, dann kann sich jeder Leser ein eigenes Bild machen.


Wenn ich Sie jetzt nicht in die Flucht geschlagen habe mit der Fülle an Informationen, kann ich Sie nur ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Trotz aller kalten Winde, die einem aus Richtung der Politik ins Gesicht wehen, trotz Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz:


Gute Ärzte werden immer benötigt, und inhabergeführte Praxen sind den MVZs einen Schritt voraus, da sie mit persönlichem Engagement und Herzblut geführt werden.


Wir sind keine aussterbende Spezies. Ganz im Gegenteil! (Autor: Peter Altmeyer, Katja König; Credit: Pixabay/kumarsu6745_)

Zurück zur Übersicht