Synonym(e)
Definition
Intensiv süß schmeckender Extrakt aus frischen oder getrockneten Blättern der Steviapflanze. Der so gewonnene Extrakt ist 200- bis 400-mal süßer als Zucker. Diese so gewonnenen Steviolglykoside sind seit dem Jahr 2011 mit der E-Nummer 960a-d als Süßungsmittel mit festgelegten Höchstmengen zugelassen. Häufig werden Produkten unter der Bezeichnung Stevia andere Süßungsmittel beigemischt.
Steviablätter und -Extrakte stellen keine Phytopharmaka dar, es sind Süßungsmittel.
Steviakraut selbst ist als Lebensmittel in der EU nicht erlaubt mit folgenden Ausnahmen: In Teemischungen dürfen Steviablätter verwendet werden, ebenso der Extrakt aus der Steviapflanze als Süßstoff E 960.
ESCOP: nicht bearbeitet
HMPC: nicht bearbeitet
Kommission E: nicht bearbeitet
Erfahrungsheilkunde: Süßungsmittel, Blutdruck- und Blutzucker-senkende Wirkung, geschätzte Eigenschaften: antimikrobiell, gefäßerweiternd und hautverbessernd.
Inhaltsstoffe
Hautptwirkstoff: Steviosid, das eine 250-300 fach stärkere Süßkraft als Saccharose hat. Rabaudiosid A und C.
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Kopernio

- Blaschek W (2015) Wichtl-Teedrogen und Phytopharmaka. Ein Handbuch für die Praxis. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft München. S 626-627
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/stevia-zuckerfreie-suesse-mit-fraglichem-natuerlichem-image-51999
- https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/steviolglycoside-suessstoffe-aus-der-stevia-pflanze