Rotavirus A09.0

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 15.03.2020

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Synonym(e)

Diarrhö durch Rotaviren; Infektiöse Durchfallerkrankung durch Rotaviren; Rotavirusinfektion

Definition

Rotaviren (rota, lat. = Rad) sind bei Neugeborenen und Kleinkindern die Hauptursache für nosokomiale Darminfektionen (Gervasi G et al. 2016). Im Erwachsenenalter sind Rotavirus-Infektionen deutlich seltener (12 % der Erkrankungen bei über 60-jährigen Patienten).

Erreger

Rotaviren gehören zur Familie Reoviridae. Innerhalb dieser Familie stellt das Rotavirus das einzige wichtige humapathogene Virus dar. Rotaviren sind nichtumhüllte (nackte) Viruspartikel (Durchmesser 70-80nm) mit einer komplexen Struktur. Sie sind dreischichtig (äußeres und inneres isokaedrisches Kapsid und Core-Schale). Rotaviren absorbieren an zellulären Strukturen (Rezeptoren) die Neuraminsäurereste tragen. Unterschieden werden 7 Serogruppen (A–G). Rotaviren der Gruppe A kommt weltweit die größte epidemiologische Bedeutung zu. Die Antigenität des Virus wird von zwei Proteinen (VP4 und VP7) der Virushülle bestimmt. Diese Hüllproteine definieren auch die Einteilung der Viren nach den unterschiedliche Serotypen (Genotypen). Unterschieden werden 16 VP7-Typen ("G-") und 27 VP4-Typen ("P-"). Der größte Anteil der Rotaviruserkrankungen in Deutschland wird durch Rotaviren des Typs G1Pund G4P, gefolgt von G2P und G9P verursacht. Rotaviren sind äußerst umweltresistent.

Vorkommen/Epidemiologie

Rotaviren sind weltweit verbreitet (Gervasi G et al. 2016). Die Übertragung des Virus erfolgt auf dem fäkal-oralen Weg. Es werden aber auch aerosole Übertragungswege angenommen.

Die Erkrankung tritt saisonal gehäuft auf und ist in den Monaten Februar bis April am höchsten. Die Viren haben eine sehr hohe Kontagiosität. Erkrankte Personen scheiden sehr große Virusmengen mit dem Stuhl aus (109–1012 Partikel/g Stuhl). 2008 waren mit 77.490 Erkrankungen Rotavirus-Infektionen die zweithäufigsten meldepflichtige Erkrankungen. 2009 wurden dem RKI 62.207 Rotaviruserkrankungen übermittelt. 61% dieser Erkrankungen (37.822) betrafen Kinder im Alter bis zu 5 Jahren. 17% der Erkrankungen (10.858) traten bei Personen über 60 Jahre auf.

In Entwicklungsländern haben Rotaviruserkrankungen eine besondere Bedeutung. Sie tragen wesentlich zur Mortalität im Kindesalter bei. Es wird geschätzt, dass in Afrika, Asien und Lateinamerika jährlich über 100 Millionen Kinder erkranken und etwa 350.000 bis 600.000-900.000 Kinder im Alter < 5 Jahren durch Rotavirusinfektionen sterben.

Ätiopathogenese

Das Virus vermehrt sich in den differenzierten Epithelzellen an den Spitzen der Dünndarmzotten, wobei ausschließlich die Enterozyten der Villusspitze und nicht diejenigen der Krypten infiziert werden. Die Infektion führt zur Zytolyse der betroffenen Zellen. Diese weisen eine starke Vakuolisierung auf und lösen sich aus dem Gewebeverband. Als Folge ist eine drastische Verkürzung der Villi des Duodenums zu verzeichnen verbunden mit erheblichen Resorptionsstörungen. Nach Einsetzen der Immunantwort wird das Virus eliminiert, und nach 6–7 Tagen sind die Villi durch kryptische Enterozyten vollständig wiederhergestellt.

Manifestation

In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kinder im Alter von 6 Monaten bis zu 2 Jahren (ursächlich hierfür ist ihre hohe Empfänglichkeit aufgrund der Naivität ihres Immunsystems). Im Laufe der ersten Lebensjahre wird durch wiederholte Rotavirusinfektionen eine Rotavirus-spezifische Immunität aufgebaut. Diese ist jedoch nicht dauerhaft. Bis zum Alter von 3 Jahren haben 90% aller Kinder eine Rotavirus-Infektion durchgemacht, bis zum 5. Lebensjahr haben sich fast alle Kinder mit Rotaviren infiziert. Im Erwachsenenalter sind Infektionen seltener, aber nicht ausgeschlossen (12 % der Erkrankungen bei > 60-jährigen Patienten). Sie verlaufen meist milder– vor allem als Reisediarrhö. Bei Personen > 60 Jahre nimmt die Erkrankungshäufigkeit wiederum zu. Obwohl nahezu alle Erwachsenen Antikörper gegen Rotaviren besitzen, sind rekurrierende Infektionen in allen Altersgruppen möglich (Crawford SE et al. 2017).

Klinisches Bild

Nach einer Inkubationszeit von 1–3 Tagen kommt es zu wässrigen bis schleimigen, farblosen bis gelbbraunen Durchfällen (kein Blut!), die mit Erbrechen und abdominelle Schmerzen vergesellschaftet sein können. Die Temperatur ist nur geringfügig erhöht (38 °C). Die Rotavirus-bedingte Enteritis kann klinisch nicht von anderen infektionsbedingten Gastroenteritiden unterschieden werden.

Sie verläuft allerdings bei Säuglingen und Kleinkindern durchschnittlich schwerer als Durchfallerkrankungen durch andere Erreger. Die gastrointestinalen Symptome bestehen in der Regel 2 bis 6 Tage. In < 50% der Fälle sind unspezifische respiratorische Symptome zu beobachten. Kompliziert sind die Erkrankungen, in deren Verlauf es zur Dehydratation kommt. Diese kann, wenn nicht rechtzeitig adäquat behandelt wird, zum Tod führen (Crawford SE et al. 2017).

Diagnose

Die labordiagnostische Methode der Wahl ist der Nachweis eines gruppenspezifischen Antigens des inneren Kapsids aus dem Stuhl mit dem „Enzym-Immun-Test“ (EIA). Der direkte Virusnachweis mittels Elektronenmikroskopie ist leicht möglich, wird aber wegen des hohen Aufwandes nur selten durchgeführt (ein Vorteil dieses Verfahrens ist die breite virale Differenzialdiagnostik).

Die Virusanzucht ist schwierig und daher keine Routinemethode. Infektketten können am besten durch molekularbiologische Untersuchungsverfahren Reverse Transkription-Polymerasekettenreaktion (RT-PCR) und Sequenzierung des Amplifikats rekonstruiert werden. Aussagekräftige serologische Standardtests existieren nicht.

Therapie

In der Regel ist eine orale Substitution von Flüssigkeit und Elektrolyten ausreichend. Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ergibt sich, wenn eine intravenöse Flüssigkeitszufuhr erforderlich ist. Eine antivirale Therapie existiert nicht. Antibiotika und Mittel, die die Darmmotilität hemmen, sind nicht indiziert.

Prophylaxe

Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Zur Vermeidung einer Übertragung auf fäkal-oralem Wege sind, insbesondere in der symptomatischen Phase, die Hygienemaßnahmen auszuweiten:

  • Absonderung der erkrankten Personen, ggf. Kohortenisolierung/-pflege
  • Tragen von Handschuhen und Schutzkittel zur Vermeidung einer Infektion
  • konsequente Händehygiene, Händedesinfektion
  • Desinfektion von patientennahen Flächen und häufigen Handkontaktflächen (z.B.Türgriffe) sowie Toiletten und Waschbecken
  • Zur Desinfektion sind Präparate mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" geeignet (Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Viren zur Anwendung im human-medizinischen Bereich (Bundesgesundheitsblatt 3/2017).
  • Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Kinder < 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Wiederzulassung für an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankte/ krankheitsverdächtige Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome möglich. Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.
  • Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil des behandelnden Arztes oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. § 34 IfSG fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.
  • Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen (definiert in § 42 IfSG) tätig sein. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2 Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In den folgenden 4 bis 6 Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten. Bei Wiederauftreten der Symptomatik wird eine erneute Freistellung erforderlich.

Maßnahmen bei Ausbrüchen: Beim Auftreten von Rotaviruserkrankungen (Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen oder Altenheime) bildet die rasche klinische Abgrenzung auftretender Rotavirusinfektionen von anderen, z.B. durch Lebensmitteltoxine verursachten Gastroenteritiden die Grundlage einer effektiven Ausbruchsprävention. Wenn die typische Symptomatik und die epidemiologischen Merkmale auf eine Rotavirusinfektion hindeuten, sollten aufgrund der epidemischen Potenz konsequent präventive Maßnahmen umgesetzt werden, auch ohne die Bestätigung durch virologische Untersuchungen abzuwarten. Es empfiehlt sich, dass erkrankte Personen während der symptomatischen Phase keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben.

Die wichtigsten empfohlenen Maßnahmen sind:

  • Isolierung betroffener Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC; ggf. Kohortenisolierung;
  • Unterweisung der Patienten und des Personals hinsichtlich korrekter Händehygiene, Anwendung von einem Händedesinfektionsmittel mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" und Pflege der Patienten mit Einweghandschuhen, Schutzkittel und ggf. geeignetem Atemschutz zur Vermeidung einer Infektion im Zusammenhang mit Erbrechen;
  • Durchführung einer sorgfältigen Händehygiene, Anwendung von einem Händedesinfektionsmittel mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" nach Ablegen der Einweghandschuhe und vor Verlassen des Isolationszimmers;
  • tägliche (in Sanitärbereichen ggf. häufigere) Wischdesinfektion aller patientennahen Kontaktflächen inkl. Türgriffen mit einem Flächendesinfektionsmittel mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid";
  • kontaminierte Flächen (z.B. mit Stuhl) sofort gezielt desinfizierend reinigen;
  • Pflegeutensilien personenbezogen verwenden und desinfizieren;
  • Bett- und Leibwäsche als infektiöse Wäsche in einem geschlossenen Wäschesack transportieren und mit einem chemo-thermischen Waschverfahren mit viruzider Wirksamkeit zu reinigen und desinfizieren;
  • Geschirr (in der Regel) wie üblich maschinell reinigen;
  • Kontaktpersonen (z.B. Besucher, Familie) auf die mögliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch Kontakt hinweisen und in der korrekten Händedesinfektion unterweisen;
  • Minimierung der Patienten- und Bewohnerbewegung zwischen den Bereichen/Stationen, um die Ausbreitung innerhalb der Einrichtung nach Möglichkeit zu verhindern (Hinweis auf die Infektionsgefahr bei notwendiger Verlegung eines Erkrankten auf eine andere Station);
  • strenge Indikationsstellung bei akut Erkrankten hinsichtlich der Verlegungen innerhalb von stationären Bereichen, Altenheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen. Die aufnehmende Institution ist vorab zu informieren.
  • Stationen oder Bereiche, die aufgrund eines Rotavirusausbruches für Neuaufnahmen von Patienten gesperrt waren, sollten unter Berücksichtigung der Inkubationszeit nach Auftreten des letzten Krankheitsfalles erst nach erfolgter Schlussdesinfektion wieder geöffnet werden.
  • Zur Aufbereitung von Medizinprodukten verweisen wir auf die entsprechenden Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention („Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ sowie „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums“ s. www.rki.de/Infektionsschutz > Krankenhaushygiene).
  • Bei größeren Ausbrüchen ist es nicht notwendig, bei allen Betroffenen eine Diagnostik durchzuführen. In diesen Fällen genügt der Nachweis in der Regel bei maximal 5 der betroffenen Personen, um dann bei den anderen Erkrankten aus der gleichen Umgebung mit ähnlichen Symptomen ebenfalls eine Rotavirusinfektion zu diagnostizieren. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass hygienische Maßnahmen auch nach Sistieren der akuten Symptomatik von ausschlaggebender Bedeutung sind. Der Erregernachweis im Stuhl kann noch über längere Zeit nach Abklingen der Symptomatik positiv sein. Auf eine sorgfältige Händehygiene muss daher im Folgezeitraum geachtet werden.
  • Im Hinblick auf die Vermeidung von Ausbrüchen sollte erkranktes Personal auch bei geringen gastrointestinalen Beschwerden von der Arbeit freigestellt werden und erst frühestens 2 Tage nach Ende der klinischen Symptomatik die Arbeit unter sorgfältiger Beachtung der Händehygiene wieder aufnehmen. Ein Monitoring bezüglich Überwachung der Virusausscheidung ist nicht angezeigt.

Hinweis(e)

Es besteht Meldepflicht gemäß IfSG. Dem zuständigen Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Rotavirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.

Des Weiteren ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig,

wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Küchen, Gaststätten) beschäftigt ist (siehe Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen), oder

wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

1In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.

Übermittlung: Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.

Die vom RKI erstellten Falldefinitionen sind auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de/falldefinitionen veröffentlicht.

Literatur
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  1. Crawford SE et al. (2017) Rotavirus infection. Nat Rev Dis Primers 3:17083.
  2. Gervasi G et al. (2016) Nosocomial rotavirus infection: An up to date evaluation of European studies. Hum Vaccin Immunother. 12:2413-2418.
  3. Lee KS et al. (2018) The economic burden of rotavirus infection in South Korea from 2009 to 2012. PLoS One 13:e0194120.
  4. RKI Ratgeber(2018, entnommen am 15.3.20209 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Rotaviren.html;jsessionid=F126091F5EDACBC89C78312CF3BAD85E.internet061#doc2374564bodyText2
  5. Schnitzler P et al. (2019) Rotavirus. In: Hof H, Schlüter D, Dörries R, Hrsg. Duale Reihe Medizinische Mikrobiologie. 7., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart: Thieme s. 246-247
  6. Velázquez FR et al. (1996) Rotavirus infection in infants as protection against subsequent infections. N Engl J Med 335:1022-1028.

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Zuletzt aktualisiert am: 15.03.2020