Strahlenschaden L59.9

Autoren: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer, Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 06.01.2024

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Definition

Strahlenwirkung, die zu einer bleibenden funktionellen Beeinträchtigung eines Individuums oder einer Population (genetischer Strahlenschaden) führt. Der Begriff ist definitionsgemäß abhängig davon, wie empfindlich die Möglichkeit zum Nachweis einer solchen Beeinträchtigung ist und damit u.a. vom Stand der biologischen, insbes. der strahlenbiologischen Forschung. Das Ausmaß der Schädigung ist abhängig von der Gesamtstrahlendosis, deren Fraktionierung sowie vom Volumen des durchstrahlten Gewebes. Als Folge von Strahlenschäden können u.a. entstehen: Radiodermatitis acuta, Radiodermatitis chronica, kutane Röntgenfibrose, Röntgenkeratosen, Röntgenulkus, Röntgenkarzinom.

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Alizaprid; Berufsdermatosen;

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