Pneumokokken Impfung

Zuletzt aktualisiert am: 27.01.2021

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Definition

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, alle Erwachsenen ab einem Alter von 65 Jahren generell zu impfen. Hierbei sollte der Impfstoff PPSV23 verwendet werden, da dieser gegen 23 von insgesamt mehr als 90 Serotypen schützt. Eine generelle Auffrischung wird bei gesunden Personen nicht empfohlen und sollte im Einzelfall von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt entschieden werden.

Bei den o.g. Personen mit erhöhtem Risiko für eine schwere Pneumokokkenerkrankung wird jedoch eine Auffrischung nach mindestens sechs Jahren empfohlen (STIKO mit Bezug auf die Fachinformation zu PPSV23). Bei einer Auffrischung vor Ablauf der 6-Jahres-Frist ist mit erheblichen Nebenwirkungen zu rechnen.

Für Immungeschwächte und für Patienten mit chronischen Erkrankungen wie z.B. Asthma, COPD, Lungenemphysem, Anfallsleiden, Zerebralparesen und Diabetes mellitus wird eine erste sequenzielle Impfung mit PCV13 empfohlen. Erst nach 6 bis 12 Monaten sollte dann die Impfung mit PPSV23 erfolgen.

Durchführung

Folgende Impfstoffe stehen nach Mitteioung des Rober Koch-Insitut zur Verfügung (Stand Oktober 2017):

  • ein 10-valenter Konjugatimpfstoff (PCV10, Synflorix®), zugelassen ab Alter 6 Wochen bis Alter 59 Monate
  • ein 13-valenter Konjugatimpfstoff (PCV13, Prevenar 13®), zugelassen ab Alter 6 Wochen, ohne obere Altersgrenze
  • ein 23-valenter Polysaccharidimpfstoff (PPSV23, Pneumovax® 23), zugelassen ab Alter 2 Jahre, ohne obere Altersgrenze.

Grundsätzlich wird für Personen mit Asplenie eine sequenzielle Impfung mit einem Konjugatimpfstoff (möglicherweise bessere Immunogenität bei dieser Indikation), gefolgt von PPSV23 (breitere Serotypenabdeckung) empfohlen. Diese Empfehlung beruht auf immunologischen Überlegungen. Aussagekräftige Studien mit klinischen Endpunkten zum Beleg einer überlegenen Schutzwirkung durch die sequenzielle Impfung fehlen bislang. Bei der sequenziellen Impfung sollte aus immunologischen Gründen zuerst mit PCV13 bzw. PCV10 und 6-12 Monate später mit PPSV23 geimpft werden (Mindestabstand 2 Monate).

Das konkrete Vorgehen hängt vom Alter des Patienten ab:

  • Kinder <24 Monate sollen, wie alle Kinder, mit Konjugatimpfstoff (PCV10 oder PCV13) grundimmunisiert werden:
  • Alter <12 Monate: 3 Impfstoffdosen.
  • Alter 12 bis <24 Monate: 2 Impfstoffdosen.
  • PPSV23 ist in dieser Altersgruppe wegen unzureichender Immunogenität nicht empfohlen und auch nicht zugelassen.
  • Kinder ab 2 Jahren, Jugendliche und Erwachsene, die noch nicht oder bislang nur mit PCV7 gegen Pneumokokken geimpft wurden, sollen sequenziell mit 1 Dosis PCV13, gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten geimpft werden.
  • Ungeimpfte Kinder im Alter unter 6 Jahren können statt 1 Dosis PCV13 auch 2 Dosen PCV10 im Mindestabstand von 2 Monaten bekommen.
  • Personen, die bereits mit PPSV23 vorgeimpft sind, sollen frühestens 1 Jahr später mit PCV13 geimpft werden. Eine erneute Impfung mit PPSV23 soll 6 Jahre nach der letzten PPSV23-Impfung, aber frühestens 6 Monate nach der PCV13-Impfung erfolgen.
  • Wiederholungsimpfungen: Die Dauer des Impfschutzes ist begrenzt. Deshalb werden Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Jahren empfohlen. Hierzu soll wegen der breiteren Serotypenabdeckung ausschließlich PPSV23 verwendet werden. Bei Einhaltung eines Mindestintervalls von 6 Jahren ist nicht mit einer gravierenden Abnahme der Immunogenität (sog. hyporesponsiveness) oder Verträglichkeit der Impfung zu rechnen. Zur Frage, ob mehrfache Wiederholungsimpfungen sinnvoll sind, liegen nur wenige Daten vor. Prinzipiell erscheint es plausibel, den Impfschutz ca. alle 6 Jahre aufzufrischen.

Literatur
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  1. Mitteilung des Robert Koch-Instituts (abgerufen am 25.1.2021)
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Zuletzt aktualisiert am: 27.01.2021