Impfung Mindestabstände

Zuletzt aktualisiert am: 27.01.2021

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Definition

Grundsätzlich gilt: Lebendimpfstoffe (abgeschwächte, vermehrungsfähige Viren oder Bakterien, z.B. Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellen-Kombinationsimpfstoff oder Rotavirus-Impfstoff) können simultan, also gleichzeitig verabreicht werden. Werden sie nicht simultan verabreicht, ist in der Regel ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten. Bei der Anwendung von Totimpfstoffen ist eine Einhaltung von Mindestabständen - auch zu Lebendimpfstoffen - nicht erforderlich. Im (seltenen) Fall einer akuten Impfreaktion sollte die Symptomatik vor einer erneuten Impfung abgeklungen sein.

Eine Unterschreitung der empfohlenen Impfabstände sollte nicht erfolgen, da sonst die Wirksamkeit des Impfstoffs bzw. der Impfstoffe nicht gewährleistet ist. Eine Überschreitung der Abstände ist bei den meisten Impfungen nicht problematisch, verzögert aber den Aufbau der Immunität.

Literatur
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  1. Mitteilung des Robert Koch-Insututs (abgerufen am 15.1.2021)
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