Cannabisverschreibungen, Begleiterhebung

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 18.05.2021

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Synonym(e)

Begleiterhebung für Cannabisverschreibungen, Begleiterhebung Cannabisverschreibungen

Definition

Seit März 2017 bestehen Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. Zusammen mit der Gesetzesänderung wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom Gesetzgeber damit beauftragt, Daten zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln zu erheben. Nach fünf Jahren, im Jahr 2022, sollen sie ausgewertet werden.

Allgemeine Information

Mittels der Begleiterhebung sollen anonymisiert Behandlungsdaten zur Anwendung von  Cannabismedikamenten im off-label Gebrauch gesammelt werden. Die Dokumentation des Therapieverlaufs, zu Dosisanpassungen, Nebenwirkungen, dem Wechsel des Cannabisarzneimittels oder den Gründen für einen Therapieabbruch, sollen die bislang sehr dünne Datenlage verbessern. Die Ergebnisse sollen nach der fünfjährigen Erhebungsphase u.a. für den Gemeinsamen Bundesausschuss die Grundlage bilden, um über die zukünftige Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden.

Die betroffenen Patientinnen und Patienten müssen vor Beginn der Therapie darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Daten zu ihrer Therapie anonymisiert weitergeben werden müssen. Dazu gibt es ein Informationsblatt des BfArM, das dem Patienten vom behandelnden Arzt ausgehändigt werden muss.

Wird eine von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigte Therapie mit Cannabisarzneimitteln begonnen, ist die Teilnahme des behandelnden Arztes an der Begleiterhebung verpflichtend. Die Regelung betrifft ALLE medizinischen Cannabisprodukte – die Fertigextrakte Sativex und Canemes, die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon und Cannabisblüten, sofern sie außerhalb der zugelassenen Indikation eingesetzt werden.

Nur für die Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes® existieren zugelassene Indikationen. Werden Sativex und Canemes entsprechend der zugelassenen Indikationen verwendet, so müssen die Erhebungsbögen nicht ausgefüllt werden.

Die zugelassenen Indikationen sind derzeit ausschließlich:

  • Sativex® bei schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose, bei der andere antispastische Arzneimittel nicht oder nicht ausreichend wirksam waren.
  • Canemes®-Kapseln bei durch Chemotherapie bedingter Emesis und Nausea, sofern auf andere antiemetische Behandlungen nicht ausreichend angesprochen wurde.

Die Begleiterhebung ist nur für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtend. Für Versicherte einer privaten Krankenversicherung müssen die Daten nicht erhoben werden. Die Begleiterhebung fragt Daten ab, die auch während der Anamnese erfragt und dokumentiert werden.

Die wissenschaftliche Begleiterhebung wird online ausgefüllt. Die Adresse, unter der sich der Arzt mit seinen Daten einloggt, lautet www.begleiterhebung.de. Das Login dient ausschließlich dazu, nur Berechtigten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren. Die Übertragung der Daten erfolgt anonym. Weder der Patient noch der übermittelnde Arzt können identifiziert werden. Für den Login werden die individuelle Betäubungsmittel-Nummer (BtM-Nummer) des verschreibenden Arztes und bestimmte Buchstaben des Vor- und Nachnamens benötigt.

Literatur
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  1. https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html

Verweisende Artikel (1)

Cannabis als Arzneiverordnung;

Weiterführende Artikel (1)

Cannabis als Arzneiverordnung;
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