IGeL-Leistungen

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Co-Autor: Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

individuelle Gesundheitsleistungen

Definition

Akronym für "individuelle Gesundheitsleistungen". Hierunter versteht man Leistungen, die Ärzte gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können.

Allgemeine Information

  • Leistungen, die über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus reichen und deshalb von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht vergütet werden.
  • Kleine kosmetische Operationen, z.B. das Abtragen von seborrhoischen Keratosen oder die Untersuchung auf Grünen Star (Glaukom) sind z.B. IGel-Leistungen. Daneben gehören aber auch rein private oder beruflich motivierte Untersuchungen (z.B. Impfberatungen für Auslandsreisen, Tauglichkeitsuntersuchungen für Taucher oder Fallschirmspringer) in diese Kategorie.
  • IGeL-Listen sind nicht verbindlich. Ärzte können Zusatzleistungen als IGeL deklarieren bzw. Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen.
  • Penible (schriftliche) Aufklärung des Patienten vor Erbringung der Leistung ist erforderlich.
  • Weiterhin werden kontroverse Diskussion geführt, ob alle diese Leistungen medizinisch sinnvoll sind.
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