DRG

Autoren: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer, Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

Diagnosebezogene Fallgruppen; Diagnosis Related Groups

Definition

Akronym für Diagnosis Related Groups. DRG bezeicht ein ökonomisch-medizinisches Klassifikationssystem, bei dem Patienten anhand ihrer Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen klassifiziert werden, die nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand unterteilt und bewertet sind. Ursprünglich zur Messung der Leistung und Qualität entwickelt, wurde das System 1983 erstmalig zur Vergütung im Medicare-Programm der USA eingesetzt. In Australien wurde die erste Version 1992 freigegeben.

Allgemeine Information

  • Die Fallgruppen (DRGs) werden mit einem Kostengewicht (cost weight = cw = Kostengewicht) bewertet, das die unterschiedlichen Behandlungskosten der jeweiligen Fallgruppe wiedergibt. Maßgebliche Kriterien für die Zuordnung des Behandlungsfalles zu einer diagnosebezogenen Fallgruppe sind die Hauptdiagnose, die im Krankenhaus durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige Untersuchungen), Nebendiagnosen und Komplikationen, die den Behandlungsverlauf maßgeblich beeinflussen (indem ihnen erhöhter diagnostischer oder therapeutischer oder pflegerischer Aufwand oder Überwachungsaufwand anzurechnen ist), Geschlecht, Alter, Gewicht und Beatmungsstunden.
  • Diagnosen und Prozeduren müssen nach der deutschen Version der "Internationalen Klassifikation der Diagnosen und Krankheiten" (ICD-10 GM [German Modification]) und dem Operationsschlüssel (OPS) verschlüsselt werden. Die Anwendung des OPS ist in §301 SGB V verbindlich geregelt. Der OPS beinhaltet Operationen, diagnostische Maßnahmen, Prozeduren, Komplexbehandlungen und Zusatzentgelte. Der Algorithmus zur Ermittlung einer DRG aus diesen Daten wird jährlich im Definitionshandbuch vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlicht und mit zertifizierter Grouper-Software zur Anwendung am Computer zugänglich gemacht. Die internationale Klassifikation der medizinischen Prozeduren (ICPM = International Classification of Procedures in Medicine) war die Grundlage zur Entwicklung des deutschen OPS, darf aber wegen §301 SGB V in Deutschland nicht angewendet werden.
  • Durch Überarbeitung in jährlichen Abständen soll eine Anpassung an die deutsche Behandlungswirklichkeit erreicht werden. Mit der DRG-Kalkulation beauftragt ist das im Mai 2001 gegründete Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in Siegburg ( InEK). Das InEK betreibt auch ein Vorschlagsverfahren, in dem neue Behandlungsverfahren zur Aufnahme in das DRG-System vorgeschlagen werden können. Aus einem dort beigebrachten Vorschlag resultiert entweder eine Ablehnung des Verfahrens, eine Aufnahme in das OPS-Verzeichnis und/oder die Einführung einer DRG.
  • Die jährlichen DRG-Kalkulationen des InEK sind aufgrund der "selbstlernenden Eigenschaften" des DRG-Systems mit einem Entwicklungsrückstand von ca. 2-3 Jahren behaftet. Kalkulationsgrundlage für ein aktuelles Jahr ist demnach die Datenlage vor 2-3 Jahren. Im Allgemeinen werden jährlich immer wieder neue DRGs in die Fallpauschalenverordnung aufgenommen (z.B. um den Aufwand für neue Therapiemodalitäten abzubilden; die Anzahl der DRGs steigt seit Jahren an), nicht mehr relevante DRGs werden entfernt. Bestehende DRGs werden, falls erforderlich, einem Fallsplitting (= Refinement) unterworfen, das mehr Aufwand innerhalb einer Basis-DRG mit einem höher bewerteten Split darstellt und weniger Aufwand mit einem geringer bewerteten Split abbildet. Welche Splits einer Basis DRG verfügbar sind, ist der Fallpauschalenverordnung zu entnehmen welche Vorraussetzungen den einzelnen Splits zugrunde liegen den DRG-Definitionshandbüchern
  • Im Rahmen des DRG-Systems werden ICD-Katalog und OPS derzeit jährlich neu vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegeben. Basis ist die Entwicklung der Abrechnungsdaten der Leistungserbringer über die letzten 3 Jahre, die anhand von Beispieldaten von Leistungserbringern unterschiedlicher Größe und Kostenstruktur (Universitätskliniken und nicht universitäre Krankenhäuser) an das InEK übermittelt werden. Zur Kalkulation der DRGs für 2007 wurden die Daten von 225 Kalkulationskrankenhäusern mit insgesamt 2,8 Millionen Datensätzen zugrunde gelegt.
  • Die Teilnahme an der Kalkulation mit Übermittlung von Leistungs- und Kostendaten an das InEK ist freiwillig. Das InEK veröffentlicht jährlich den Katalog der abrechenbaren DRGs in der Fallpauschalenverordnung (FPV). In der FPV wird zu jeder für das betreffende Jahr gültigen DRG eine Bewertungsrelation (Kostengewicht, Relativgewicht) angegeben, das den Kostenunterschied der verschiedenen DRGs untereinander widerspiegelt.
  • Zu den DRG-Rechengrößen sind zu zählen:
    • Bewertungsrelation: Die Bewertungsrelation (oder Relativgewicht) ist das Erlösäquivalent, dass auf Basis einer Kostenkalkulation für jede DRG individuell festgelegt wird. Die Kostenkalkulation erfolgt über das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).
    • Casemix (CM): Der Casemix ist die Summe der Relativgewichte aller innerhalb einer Zeiteinheit erbrachten DRGs.
    • Casemixindex (CMI): Der CMI berechnet sich aus dem Casemix geteilt durch die Zahl der Fälle.
    • Baserate (Basisfallwert): Die Baserate ermittelt sich aus dem DRG-Budget geteilt durch den Casemix.

      Merke! Zielführend ist die Kalkulation eines landeseinheitlichen Basisfallwertes, der vorraussichtlich ab dem Jahre 2009 in Kraft treten soll.

      Zu diesem Zeitpunkt endet die Kovergenzphase (Angleichungsphase) der bis dahin noch gültigen individuellen Basisfallwerte, die für jeden Leistungserbringer mit den Kostenträgern vereinbart wurden.

      Merke! Ob die Konvergenzphase zum 31.12.08 endet, ist eine gesundheitspolitische Entscheidung!

Literatur
Für Zugriff auf PubMed Studien mit nur einem Klick empfehlen wir Kopernio Kopernio

  1. Rompel R (2000) GR-DRG - das stationäre Entgeltsystem ab 2003. Hautarzt 51: 715-727

Verweisende Artikel (1)

InEK;

Weiterführende Artikel (1)

InEK;
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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017