CE-Kennzeichnung

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Co-Autor: Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 15.05.2014

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Definition

Akronym für "Communauté Européenne" (frz. "Europäische Gemeinschaft") und steht für EU-weite harmonisierte Vorschriften.

Allgemeine Information

Das CE-Zeichen darf ein Produkt dann tragen, wenn es die Bedingungen der jeweiligen EU-Richtlinien erfüllt. Die CE-Kennzeichnung wird am Produkt angebracht und kennzeichnet dieses als zugelassen zum freien Verkehr in der EU. Sie strebt eine Harmonisierung der Produktrichtlinien unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen an. Für folgende Produktgruppen ist das CE-Zeichen anzuwenden: Bauprodukte, einfache Druckbehälter, elektrische Geräte, implantierbare medizinische Geräte, Medizinprodukte.
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