Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte registrieren Sie sich bei uns oder melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
Definition
Unter Wegfähigkeit versteht man das Vermögen eines zu Begutachtenden für den Weg zur Arbeitsstätte eine Strecke > als 500 einschließlich Puasen in einer Zeit von 20 min 4-mal täglich zurückzulegen.
Hinweis(e)
Der Verlust der Wegefähigkeit führt nach der entspr. Rechtsprechung, unabhähgig von der sonstigen Leistungsfähigkeit, immer zur Erwerbsunfähigkeit. Maßstab für die Erwerbsunfähigkeit ist der allg. Arbeitsmarkt.



