Glycerin (INCI)

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 19.05.2018

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Synonym(e)

CAS-Nr. 56-81-5; Glycerol; Glyzerin

Definition

Glycerin, auch als Glycerol bezeichnet, ist der einfachste dreiwertige Alkohol (auch Zuckeralkohol), der in der Natur v.a. als Bestandteil von Fetten und fetten Ölen vorkommt. Die als Lebensmittelzusatzstoff zugelassene Substanz ist farb-und geruchlos, schmekt süß und hat eine sirupartige Konsistenz.

Wirkungen

Wasserbindende Eigenschaften 

Anwendungsgebiet/Verwendung

Lebensmittelzusatzstoff (E 422). Feuchthaltemittel in Lebensmitteln sowie in pharmazeutischen und kosmetischen Produkten.

Hinweis(e)

Glycerin wirkt in Salben hydratisierend auf die Haut. Glycerin ist in der Lage in die tieferen Anteile der Hornschicht einzudringen. Glycerin kann nicht ohne weiteres aus der Haut wieder ausgewaschen werden wie z. B. Harnstoff- oder Milchsäurepräparate. Glycerin ist somit in der Lage in geeigneten Salbenpräparierungen eine austrocknende und irritative Wirkung von Tensiden und Emulgatoren abzumildern bzw. zu verhindern. In Reinigungsprodukten wie Duschgelen, Reinigungslotionen oder Haarshampoos wird daher häufig Glycerin als Zusatzstoff verwendet.

In kosmetischen Produkten wirkt Glycerin stabilisierend auf Emulsionsstrukturen und senkt u. a. die sog. Wasseraktivität (Glycerin entzieht Mikroorganismen einen Anteil frei verfügbaren Wassers, den Mikroorganismen für ihre Vermehrung benötigen) und wirkt dadurch auch konservierend. 

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