E-Nummer

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 16.03.2017

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Definition

Die Europäische Union (EU) vergibt eine E-Nummer für jeden zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff. Diese Nummern gelten in allen Ländern der Europäischen Union (E steht hier für „Europa“, aber auch für englisch edible = „essbar“). Nicht ganz selten wird bei der Bezeichnung das E weggelassen (Beispiel: „900“ anstelle von E 900).

 

Allgemeine Information

Insgesamt gibt es in der EU derzeit 341 zugelassene Zusatzstoffe für Lebensmittel (s.u. Lebensmittelzusatzstoffe), 34 Gruppen,  sowie weitere Stoffe in der derzeitigen Zulassungsprüfung.

Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn "keine Gesundheitsrisiken bestehen, wenn der Zusatzstoff technisch notwendig ist und wenn die Verwendung nicht zu einer Täuschung des Verbraucheenrs führt".

Zusatzstoffe dürfen nur nach ausdrücklicher Zulassung verwendet werden.  Zusatzstoffe müssen auf dem Produkt kenntlich gemacht werden (Deklarierung einer E-Nummer). 

Hinweis(e)

Alle Lebensmittelzusatzstoffe sind einer oder mehreren der folgenden Gruppen (Klassen) zugeteilt:

   Kürzel        Klassenname

  • A        Antioxidationsmittel (Antioxidans)
  • B        Backtriebmittel
  • C        Komplexbildner
  • E        Emulgatoren
  • F        Farbstoff – Lebensmittelfarben
  • Fe      Festigungsmittel
  • FS      Farbstabilisator
  • G       Geliermittel
  • GV     Geschmacksverstärker
  • K        Konservierungsmittel
  • M       Mehlbehandlungsmittel
  • Min     Mineralstoff
  • S       Säuerungsmittel
  • SR     Säureregulator
  • SM     Schaummittel
  • SV      Schaumverhüter
  • SS      Schmelzsalz
  • St       Stabilisator
  • Sü      Süßungsmittel
  • TG     Treibgas, Schutzgas
  • Tr       Trägerstoff, Füllstoff, Trennmittel
  • Ü        Überzugsmittel
  • V        Verdickungsmittel
  • Vit      Vitaminwirksamer Stoff (Vitamine)
  • W       Feuchthaltemittel

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