E 236

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 28.03.2017

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Definition

Ameisensäure. Ameinsäure ist  in der EU als Konservierungsmittel unter der Nummer E 236 zugelassen und wird z.B. zur Konservierung von Getränken, Süßwaren, Konditoreiprodukten, Speiseeis eingesetzt. Weiterhin wird die Säure als Desinfektionsmittel für Bierfässer genutzt. 

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