E 128

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 26.03.2017

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Definition

Rot 2G. Roter Azofarbstoff der unter der Ziffer E 128 als Lebensmittelzusatzstoff zugelasssen war. Im Zuge der Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde E128 im Jahre 2007 wegen möglicher Karzinogenität verboten. 

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