Hautschutzkonzept, dreistufiges

Autor: Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 04.11.2016

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Allgemeine Information

  • Die tertiäre Prävention bei Berufsdermatosen beginnt mit dem sogenannten dreistufigen Hautschutzkonzept. Drei aufeinander ausgerichtete Säulen sind in diesem dermatologischen Konzept integriert: Protektion (Hautschutz), Regeneration (Hautpflege) und Dekontamination (Hautreinigung). Dazu werden von einzelnen Herstellern branchen- und betriebsspezifische Hautschutzpläne mit den aufeinander abgestimmten Einzelkomponenten (Hautschutz-, Hautreinigungs-, und Hautpflegemittel) angeboten.
  • Unter beruflichen Hautmitteln werden in der Leitlinie "Berufliche Hautmittel" Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsprodukte für den beruflichen Einsatz verstanden und zusammengefasst.
  • Die Anwendung von rückfettenden Hautexterna sowie die Durchführung einer schonenden Hautreinigung kann dazu beitragen, dass die Haut die Belastungen am Arbeitsplatz besser toleriert und sich bei eingetretenen Belastungen schneller regeneriert.
  • Der Erfolg eines Hautschutzprogramms ist letztendlich nicht nur davon abhängig, dass die angebotenen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegepräparate aufeinander abgestimmt und entsprechend der individuellen Arbeitsplatzbelastung ausgewählt sind, sondern auch davon, dass die Beschäftigten in geeigneter Weise über die angebotenen Hautschutzmaßnahmen informiert werden.
  • Hautschutzpräparate (s.u. Hautschutzpräparat, industrielles) sind juristisch gesehen Kosmetika. Wie alle kosmetischen Mittel unterliegen sie der Kosmetik-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Rechtsgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) mit der Kosmetik-Verordnung. Darüber hinaus sind berufliche Hautschutzmittel auch als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nach der PSA-Benutzer-Richtlinie der EU anerkannt. Im Gegensatz zu anderen Kosmetika können berufliche Hautschutzmittel im Rahmen ärztlich veranlasster Präventionsmaßnahmen bei drohender Berufskrankheit im Einzelfall zu Lasten der Unfallversicherungsträger verordnet werden. In Deutschland ist dies im Rahmen des Hautarztverfahrens als Bestandteil der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung geregelt.
  • Hautpflege als zweite tragende Säule spielt in der Dermatologie schon lange eine wesentliche und wichtige Rolle, wird aber im Rahmen der beruflichen Hautbelastung oftmals auch "nur" als reine Kosmetik betrachtet. Die Hautpflege ist keine Therapie und greift nicht innerhalb weniger Tage. Hervorzuheben ist jedoch, dass sie als Teil des integrativen Hautschutzkonzeptes essentiell die Schutzfunktionen der Haut stärkt.
  • Als dritte Säule komplettieren Hautreinigungsmittel das integrative Hautschutzkonzept. Hautreinigung orientiert sich heutzutage immer mehr am Verbraucher und dessen Belangen. Der Trend geht folglich zu Produkten, die bei guter Reinigungsleistung immer hautfreundlicher werden und umweltfreundliche Alternativen für den Einsatz von Lösungs- bzw. Konservierungsmittel bieten können.

Literatur
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  1. Dicke W, Funk-Stendel I, Marschner B, Zuther F (2005) Alles über Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege. Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Bremerhaven, S. 440
  2. Fartasch M et al. (2008) Leitlinie (Stand: 03.05.2008, http://abd.dermis.net/content/e03abd/e10diensteinfo/index_ger.html) "Berufliche Hautmittel"
  3. Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. Leitlinie "Berufliche Hautschutzmittel" in der Fassung vom 2. April 2003, http://www.gd-online.de
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