Essigsäure

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 24.03.2017

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Definition

Essigsäure ist eine Monocarbonsäure (CH3-COOH), eine farblose klare,stechend riechende Flüssigkeit, die bei vielen natürlichen Oxidationsprozessen als Acetyl-Coenzym A (aktivierte Essigsäure) auftritt.   

Gewonnen wird Essigsäure durch trockene Destillation des Holzes (Holzessig) oder durch Oxidation von Ethanol.

Essigsäure ist unter E 260 als Lebensmittelzusatztoff europäisch zugelassen. Salze der Essigäure werden als Acetate bezeichnet. Kalium- (E 261), Natrium- (E-262) und Calciumacetat (E 263) sind ebenfalls als Lebensmittel zugelassen.     .

Indikation

Normkonzentration

6% als Ätzmittel, 1–5% als Antiseptikum, 1% bei Pediculosis.

Unerwünschte Wirkungen

Bei entprechender Konzentration der Essigsäure treten Hautbrennen, Erytheme oder Blasen auf.

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