E 904

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 01.04.2017

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Definition

E 904 bezeichnet Schellack, ein Naturprodukt. Schellack besteht aus Ausscheidungen der weiblichen Lackschildlaus. Schellack ist ein in der EU unter der Nummer E 904 zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und kann q.s. (ohne Höchstmengenbeschränkung) als Überzugsmittel zur Behandlung von Lebensmitteln angewendet werden. 

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