Aspartam

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

Aspartamum; CAS-Nr. 22839-47-0; L-Aspartyl-L-phenylalanin-methylester

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Definition

Aspartam ist eine zu den Süßstoffen gehörende Substanz. Sie besteht aus einem weißen, kristallinen Pulver, das in Wasser wenig bis schwer löslich ist. Aspartam ist circa 200-mal süßer als Glucose. Es wird mittels einer chemischen Reaktion aus Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol hergestellt.

 

Anwendungsgebiet/Verwendung

Lebensmittelzusatzstoff (E 951)

Geschmacksverstärker, Süßstoff
 

Aspartam ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol (max. 600 mg/l)

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts (max. 1.000 mg/kg)

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren (max. 2.000 mg/kg)

energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees (max. 1.000 mg/kg)

süßsaure Obst- und Gemüsekonserven (max. 300 mg/kg)

süßsaure Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 300 mg/kg)

Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 350 mg/kg)

Alkoholische Getränke (max. 600 mg/kg)

 

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