Acesulfam

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

Acesulfam-K; Acesulfamum kalicum; CAS-Nr. 55589-62-3

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Definition

Acesulfam ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff. Die Substanz besteht aus farblosen Kristallen die in Wasser löslich sind. Acesulfam besitzt die 200-fache Süßkraft im Vergleich zu Saccharose.

Anwendungsgebiet/Verwendung

Lebensmittelzusatzstoff (E 950)

Geschmacksverstärker, Süßstoff

Acesulfam ist nru für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören: 

energiereduzierte und zuckerfreie Getränke ohne Alkohol und Desserts (max. 350 mg/l)

energiereduzierte und zuckerfreie Süßwaren (max. 500 bis 1.000 mg/kg)

energiereduzierte und zuckerfreie Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees (max. 1.000 mg/kg)

süßsaure Obst- und Gemüsekonserven sowie Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 200 mg/kg)

Feinkostsalate, Senf, Soßen (max. 350 mg/kg)

Kabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 350 mg/kg)

alkoholische Getränke (max. 350 mg/kg)

Darüber hinaus wird der Süßstoff unter anderem in Zahncremes, Mundwässern und Arzneimitteln verwendet.

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