Stevia

Autor:Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 01.10.2025

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Synonym(e)

Candy leaf; Feuille douce; Sweet leaf; Sweet leaf of Paraguay

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Definition

Intensiv süß schmeckender Extrakt aus frischen oder getrockneten Blättern der Steviapflanze. Der so gewonnene Extrakt ist 200- bis 400-mal süßer als Zucker. Diese so gewonnenen Steviolglykoside sind seit dem Jahr 2011 mit der E-Nummer 960a-d als Süßungsmittel mit festgelegten Höchstmengen zugelassen. Häufig werden Produkten unter der Bezeichnung Stevia andere Süßungsmittel beigemischt.

Steviablätter und -Extrakte stellen keine Phytopharmaka dar, es sind Süßungsmittel.

Steviakraut selbst ist als Lebensmittel in der EU nicht erlaubt mit folgenden Ausnahmen: In Teemischungen dürfen Steviablätter verwendet werden, ebenso der Extrakt aus der Steviapflanze als Süßstoff E 960. 

ESCOP: nicht bearbeitet

HMPC: nicht bearbeitet

Kommission E: nicht bearbeitet

Erfahrungsheilkunde: Süßungsmittel, Blutdruck- und Blutzucker-senkende Wirkung, geschätzte Eigenschaften: antimikrobiell, gefäßerweiternd und hautverbessernd. 

 

Inhaltsstoffe

Hautptwirkstoff: Steviosid, das eine 250-300 fach stärkere Süßkraft als Saccharose hat. Rabaudiosid A und C. 

Hinweis(e)

Höchstmenge / Tag:  nicht mehr als 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht E 960 a und c

Literatur

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