Offizinell

Autoren:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer, Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 16.01.2018

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Definition

Als „offizinell“ arzneilich (auch offizinal oder officinalis; von lat. officina: Abgaberaum, Anfertigungsraum) werden Arzneistoffe und Arzneipflanzen, bzw. definierte Bestandteile oder Zubereitungen daraus bezeichnet. Weiterhin werden bestimmte Herstellungs- und Prüfmethoden als offizinell bezeichnet, wenn sie durch publizierte Monographien eines aktuell gültigen Arzneibuchs z. B. das europäische (ESCOP: European Scientific Cooperative on Phytotherapy), deutsche Arzneibuch (DAB), österreichische Arzneibuch (ÖAB),  schweizer Arzneibuch (PhH = Pharmacopoea Helvetica), die Arzneibücher der WHO oder der Europäischen Union (HMPC = Akronym für Herbal Medicinal Products Committee) ausgewiesen sind.

Einige Pflanzen tragen das Epitheton „officinalis oder officinale“, z.B. „Melissa officinalis“ in ihrem Namen. Diese Artepitheton verweist auf die Verwendung der Pflanze bzw. bestimmter wichtiger Teile zur Herstellung von Arzneimitteln oder Kosmetik.

 

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