Betäubungsmittel-Verbreibungsverordnung

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Alle Autoren dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert am: 06.07.2020

This article in english

Synonym(e)

BtMVV

Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte melden Sie sich an, um auf alle Artikel, Bilder und Funktionen zuzugreifen.

Unsere Inhalte sind ausschließlich Angehörigen medizinischer Fachkreise zugänglich. Falls Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an. Andernfalls können Sie sich jetzt kostenlos registrieren.


Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte vervollständigen Sie Ihre Pflichtangaben:

E-Mail Adresse bestätigen
oder
Fachkreisangehörigkeit nachweisen.

Jetzt abschließen

Definition

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) regelt die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Sie ist also sowohl von Ärzten als auch von Apothekern zu beachten.

Allgemeine Information

Bei der Abgabe in der Apotheke relevante Paragraphen sind:

  • § 2 – Verschreiben durch einen Arzt
  • § 5 – Verschreiben zur Substitution
  • § 8 – Betäubungsmittelrezept
  • § 9 – Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
  • § 12 – Abgabe
  • § 13 – Nachweisführung

Der vollständige Text kann hier nachgelesen werden.

Autoren

Zuletzt aktualisiert am: 06.07.2020