Asbest kombiniert Eigenschaften wie hohe Elastizität und gleichzeitig Zugfestigkeit, ist gegen Vibration und Alterung beständig, hat eine geringe Wärmeleitfähigkeit, ist aber hitzebeständig, das Reibverhalten ist günstig und es besitzt eine geringe elektrische Leitfähigkeit.
Asbest wurde eingesetzt in der:
- Elektroindustrie: zur Isolation der Elektrokabelrohre
- Textilindustrie: für Seile, Gewebe etc.
- Gummiindustrie: für Dichtungen, als Füllmaterial für Autoreifen
- Autoindustrie für Brems- und Kupplungsbeläge
- Asbestzementindustrie: Hier wird Asbest zu Rohren, Formteilen und Platten verarbeitet
- Isolationsindustrie: bespritzte früher Schiffe, Kühlräume und Eisenbahnwaggons mit Asbest
- Papierindustrie: produziert Asbestfilter (Dyllick 2013)
Bis in die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde Asbest auch medizinisch eingesetzt z. B. beim Spontanpneumothorax bzw. präoperativ in den Pleuraspalt appliziert worden, um diesen zum Verkleben zu bringen (Ulmer 1976).
Anfang der 80er Jahre wurden mit einem Anteil von 70 – 80 % Asbestzementprodukte verwendet. Heutzutage liegt der Anteil nur noch bei ca. 30 % (Dyllick 2013).
Gesundheitsgefahren
Bereits zur Wende des 19. / 20. Jahrhunderts erkannte man gesundheitliche Probleme, die beim Einatmen von Asbest verursacht wurden. Aber erst im Jahre 1972 bestätigte die Internationale Krebsagentur der WHO einen direkten Zusammenhang zwischen dem Einatmen von Asbeststaub und dem Auftreten von Krebserkrankungen (Dyllick 2013).
Ursächlich ist eingeatmeter Asbeststaub aus verschiedenen Silikaten wie z. B. Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Crocidolit u.a., die eine Faserbreite von weniger als 3 µg Durchmesser und eine Länge von über 10 µg haben. Nur bei diesen Größenverhältnissen gelingt den Fasern einerseits das Vordringen in die Alveolen und andererseits ist aufgrund dessen ihre Beseitigung durch die Makrophagen deutlich erschwert (Piper 2007).
Seit 1929 ist die Asbestose Bestandteil der Berufskrankheitenverordnung (Baur 2005).
In Deutschland wurde 1972 eine Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe erlassen und 1973 erließen die Berufsgenossenschaften eine Vorschrift zum „Schutz gegen gesundheitsgefährlichen mineralischen Staub“.
Als Maßnahmen zur Primärprävention wurden die Herstellung und Verwendung von Asbest mit Inkrafttreten der Gefahrenstoffverordnung vom 26.10.1993 mit Beginn des Jahres 1994 verboten (Büttner 2004).
Die Sekundärprävention dient der unvermeidlichen Exposition. Da auch heutzutage noch asbesthaltige Materialien in vielen Gebäuden vorhanden sind, werden inzwischen Abbruch, Sanierung und Instandhaltung von Asbest gesetzlich durch das Amtsblatt der Europäischen Union, EU-Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch Asbest geregelt (früher: Richtlinie 83/477/EWG). Das Amtsblatt enthält genaue Angaben zu Maßnahmen der Staubbekämpfung, Tragen von speziellen Arbeitsschutzanzügen, Verwenden von Feinstaubfiltern und regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen (Büttner 2004).