ACT

Zuletzt aktualisiert am: 02.11.2023

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Synonym(e)

Artemisinin-Kombinationspräparate

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Definition

ACT ist (u.a.) das Akronym für Artemisinin-Kombinationspräparate. Hierbei handelt es sich um Medikamente gegen Malaria mit reisemedizinischer Bedeutung, die ausschließlich zur Therapie, inklusive der notfalmässigen Selbstbehandlung der Malaria zugelassen sind. Zur Prophylaxe der Malaria sind ACTs aufgrund der kurzen Halbwertszeit der Artemisinin-Komponente nicht geeignet. Es ist dabei zu beachten, dass Artemisinin-Resistenzen in Südostasien zunehmen. Für Südostasien werden Artemisinin-Kombinationspräparate daher nicht mehr zur NSB (Notfallselbstbehandlung) empfohlen, sondern stattdessen AP (Atovaquon/Proguanil).

Hinweis(e)

In Deutschland sind zwei ACTs zugelassen; Artemether/Lumefantrin (Riamet ®) und Artenimol (Dihydroartemisinin)/Piperaquin (Eurartesim®).

Beide Präparate können zur Therapie der unkomplizierten Falciparum-Malaria, sowie zur Therapie der akuten Malaria tertiana (P. vivax, P. ovale) und Malaria quartana (P. malariae) eingesetzt werden.

Das Auftreten einer zeitverzögerten Hämolyse 2-4 Wochen nach Gabe ist insbesondere nach der Gabe von Artesunate  i. v. relevant, welches zur Therapie der schweren Malaria verabreicht wird11 und kann jedoch auch bei einer oralen Therapie mit ACTs eine Rolle zu spielen12. Die endgültige Beurteilung der klinischen Relevanz dieses Phänomens steht jedoch aus.  Eine Hb-Kontrolle ca. 2 Wochen nach Therapie mit einem ACT ist empfehlenswert. Die Therapie mit ACTs erfolgt jeweils über 3 Tage, zur Einnahme siehe Dosierung.

Literatur

  1. Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V. | Bernhard-Nocht-Straße 74 | 20359 Hamburg |

Tel. 040-28 53 80-478 (Mo-Do 10-12 h), Fax: 040-3567 4092 | E-MAIL: dtg@bnitm.de         print-icon32px

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