UV-GOÄ

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Co-Autor:Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

Alle Autoren dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert am: 15.05.2014

This article in english

Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte melden Sie sich an, um auf alle Artikel, Bilder und Funktionen zuzugreifen.

Unsere Inhalte sind ausschließlich Angehörigen medizinischer Fachkreise zugänglich. Falls Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an. Andernfalls können Sie sich jetzt kostenlos registrieren.


Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte vervollständigen Sie Ihre Pflichtangaben:

E-Mail Adresse bestätigen
oder
Fachkreisangehörigkeit nachweisen.

Jetzt abschließen

Definition

Akronym für "Unfallversicherung - Gebührenordnung für Ärzte". Die UV-GOÄ ist ein Abrechnungskatalog für die Leistungs- und Kostenabrechnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) die ab 1. Mai 2001 Gültigkeit hat und mit Stand 01. 05. 2010 revidiert wurde.

Allgemeine Information

  • Die UV-GOÄ basiert auf einem Vertrag, der zum 01.05.2001 zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einerseits und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie dem Bundesverband der Unfallkassen andererseits geschlossen wurde. Er vereinfacht die UV-Abrechnung durch weitgehende Übernahme der Leistungsbeschreibungen der GOÄ. Inhalt des Vertrages sind die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung sowie die Art und Weise der Abrechnung.
  • Die UV-GOÄ enthält für die jeweiligen Leistungen des Gebührenverzeichnisses feste Euro-Beträge. Diese Beträge ergeben sich aus der Multiplikation der Punktzahlen der amtlichen Gebührenordnung mit den vertraglich festgelegten Punktwerten des alten Abkommens. Es bleibt bei einer uneingeschränkten Einzelleistungsvergütung.

Autoren

Zuletzt aktualisiert am: 15.05.2014