Insemination, heterologe

Autoren:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer, Prof. Dr. med. Martina Bacharach-Buhles

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2017

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Synonym(e)

Artifizielle Insemination mit Donorsamen (AID)

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Definition

Iatrogenes Einbringen von Spendersamen eines der Frau unbekannten Mannes vor die Portio vaginalis uteri (in speziellen Fällen auch intrauterin) am Ovulationstermin zur Erzielung einer (außerehelichen) Befruchtung bei Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes. Das Verfahren ist nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 nicht verboten, juristisch jedoch fragwürdig sowie medizinisch-ethisch umstritten. Voraussetzung ist neben der Zeugungsunfähigkeit des Vaters die Verwendung von Spendersamen nur eines einzigen Spenders (eindeutige Vaterschaft) sowie die Aufklärung aller Beteiligten über sämtliche rechtlichen und medizinischen Folgen. Durch die Verwendung von kryokonserviertem Sperma nach negativer Hepatitis- und HIV-Serologie sind die Schwangerschaftsraten gegenüber der Verwendung von Nativsperma deutlich reduziert. Aufgrund zunehmender medizinischer und technischer Möglichkeiten, auch bei geringer Anzahl bzw. unreifen Spermien Befruchtungen zu erzeugen (s. Intrazytoplasmatische Spermieninjektion), wird dieses Verfahren vermutlich an Bedeutung verlieren.

Literatur

  1. Aboulghar MA et al. (2003) Diagnosis and management of unexplained infertility: an update. Arch Gynecol Obstet 267: 177-188
  2. Hepp H et al. (2003) Science and law in assisted reproductive medicine -- two sides of the same Token. Gynakol Geburtshilfliche Rundsch 43: 1-5
  3. Keller R et al. (1992) Embryonenschutzgesetz, Kohlhammer, Stuttgart Berlin, Köln
  4. Schreiber HL (2003) The legal situation regarding assisted reproduction in Germany. Reprod Biomed Online 6: 8-12

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