Ebola-FieberA98.4
Synonym(e)
Definition
Erreger
Vorkommen/Epidemiologie
Namensgebung nach dem Fluss Ebola.
Erste Fälle traten im Südsudan 1972 bzw. 1976 auf. Betroffen waren im Sudan die Städte Maridi (erste Bezeichung als Maridi-hämorrhagisches Fieber) und Nzara sowie in der Demokratischen Republik Kongo [ehemals Zaire]) die Stadt Yambuka.
Epidemische Ausbrüche in Sudan, Demokratische Republik Kongo, Uganda, Südafrika, Gabun, Elfenbeinküste.
Übertragung von Mensch zu Mensch; das Reservoir ist unbekannt (vermutlich Flughund-Arten).
Klinik
Labor
Diagnose
Virusnachweis in RT-PCR
Antikörpernachweis (Immunfluoreszenz, Western-Blot)
Elektronenmikroskopischer Virusnachweis
Antigennachweis in Leberabklatschpräparaten
Anzuchtsversuch im Meerschweinchen oder Vero-Zellen.
Differentialdiagnose
Therapie
Symptomatische Therapie.
Im Frühstadium Rekonvalszentenserum (aufgrund des möglichen Hepatiis B-, C- und HI-Virus-Infektionsrisikos nicht mehr empfohlen).
Bemerkung: Synthetische selbstverstärkende RNAs (saRNAs) sind sichere und starke Immunstimulatoren sind, die mithilfe zellfreier Systeme und guter Herstellungspraxis kostengünstig in großen Mengen hergestellt werden können. Insgesamt stellen saRNAs, die virale Antigene exprimieren, eine vielversprechende zukünftige EBOLA-Impfstoffplattform (Krähling V et al. 2023).
Verlauf/Prognose
Tod nach 6-9 Tagen (1-21 Tagen).
Schwerer Verlauf in der Schwangerschaft.
Rekonvalsezenz möglich, aber verzögert, unter Gewichtsverlust, Amnesie.
Prophylaxe
Sofortige Isolierung von Erkrankten und bei Erkrankungsverdacht.
Kontakt mit Erkrankten meiden.
Einhaltung von strikten Infektionsmaßnahmen.
Impfung (aktive Immunisierung): Vakzinierung bei Javaneraffen (Langschwanzmakaken; Macaca fascicularis) mit einem abgeschwächten, lebenden, rekombinanten Vesiculären- Stomatitis-Virus (VSV), das auf seiner Oberfläche ein so genanntes Glycoprotein des Zaire-Ebolavirus-Stammes "Kikwit" produziert, ist erfolgreich. Impfung beim Menschen ist noch in der Erprobung.
Hinweis(e)
Merke! Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod sind nach §6 IfSG durch den Arzt namentlich an das Gesundheitsamt meldepflichtig. Nach § 7 IfSG besteht Meldepflicht bei direktem oder indirektem Nachweis des Virus.
Literatur
- Editorial (1977) "After Marburg, Ebola". Lancet 1: 581-582
- Editorial (1977) Ebola Virus infection. Br Med J 2: 539-540
- Emond RT et al. (1977) Br Med J 2: 541-544
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Krähling V et al. (2023) Self-amplifying RNA vaccine protects mice against lethal Ebola virus infection. Mol Ther 31:374-386.