Unter Wegfähigkeit versteht man das Vermögen eines zu Begutachtenden für den Weg zur Arbeitsstätte eine Strecke > als 500 einschließlich Puasen in einer Zeit von 20 min 4-mal täglich zurückzulegen.
Wegefähigkeit
Definition
Hinweis(e)
Der Verlust der Wegefähigkeit führt nach der entspr. Rechtsprechung, unabhähgig von der sonstigen Leistungsfähigkeit, immer zur Erwerbsunfähigkeit. Maßstab für die Erwerbsunfähigkeit ist der allg. Arbeitsmarkt.