Rot 2G

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Alle Autoren dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert am: 26.03.2017

This article in english

Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte melden Sie sich an, um auf alle Artikel, Bilder und Funktionen zuzugreifen.

Unsere Inhalte sind ausschließlich Angehörigen medizinischer Fachkreise zugänglich. Falls Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an. Andernfalls können Sie sich jetzt kostenlos registrieren.


Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte vervollständigen Sie Ihre Pflichtangaben:

E-Mail Adresse bestätigen
oder
Fachkreisangehörigkeit nachweisen.

Jetzt abschließen

Definition

Roter Azofarbstoff der unter der Ziffer E 128 als Lebensmittelzusatzstoff zugelasssen war. Im Zuge der Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde. E128 im Jahre 2007 wegen Karzinogenität verboten.

Rot 2G kann entsprechend disponierten Menschen pseudoallergische (Urtikaria) und offenbar auch kontaktallergische Reaktionen hervorrufen. Weiterhin  wurden asthmatische Anfälle beschrieben. Rot 2G war nur für bestimmte Wurstsorten und Hackfleisch zugelassen. Im Zuge der Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde E128 wegen seiner krebserregenden Wirkung im Juli 2007 verboten. 

Autoren

Zuletzt aktualisiert am: 26.03.2017