Methacrylate

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

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Zuletzt aktualisiert am: 04.11.2016

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Allgemeine Information

Bewertung der Methacrylate hinsichtlich der Auswirkung einer Allergie auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit:
  • In der Regel liegen Sensibilisierungen gegenüber mehreren Methacrylaten vor.
  • Relevante berufliche Expositionen: Herstellung und Bearbeitung von Zahnprothesen (Zahntechniker), Herstellung von Farben, Lacken, Klebern und Kunststoffen, Herstellung und Verarbeitung von Druckplatten, Druckfarben, Herstellung und Verarbeitung von Knochenzement (Chirurgen) sowie Tätigkeiten, bei denen mit Methacrylat-Klebern umgegangen wird. Weitere Fälle von beruflich erworbener Methacrylat-Allergie betreffen daher Drucker, Maler und Lackierer sowie Sensibilisierungen bei Kosmetikerinnen durch Kleber in künstlichen Fingernägeln.
  • Auswirkung einer Allergie: Trotz der Tatsache, dass in der Regel eine Sensibilisierung gegen mehrere Methacrylate vorliegt, ergibt sich nur eine "geringgradige" Auswirkung einer Allergie.

Literatur

  1. Diepgen TL et al. (2005) Evidenzbasierte Beurteilung der Auswirkung von Typ-IV-Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Begutachtung berufsbedingter Hautkrankheiten. Hautarzt 56: 207-223
  2. Diepgen TL et al. (2002) Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101. Teil I: Acrylate/Methacrylate, Epoxidharz-Systeme, Formaldehyd, Dichromat, Kolophonium, Latex, Nickel, p-Phenylendiamin. Dermatol Beruf Umwelt 50: 139-154

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